Wie kann ich mitmachen?

Der Anspruch ‚AUF DEM WEG’ zu sein, umschreibt das Umsetzungskonzept, das vom Dialogforum der Veranstaltungsbranche und in Workshops gefunden wurde. Das Umsetzungskonzept orientiert sich an den wohl weitest reichenden Prinzipien der Nachhaltigkeit weltweit, an den Prinzipien des GLOBAL COMPACT.

Der erste Schritt
Schriftliche Unterstützungserklärung mit UNTERSCHRIFT

Die Unterstützungserklärung für den Nachhaltigkeitskodex gibt ein Mitglied der Führungsspitze des Unternehmens schriftlich an die Verbände GCB oder EVVC ab. Die unterschriebene Erklärung drückt aus, dass die Umsetzung des Nachhaltigkeitskodex anhand der Leitlinien und der konkretisierenden Leitsätze als freiwillige Verpflichtung angenommen wird und das Unternehmen sich bemühen will, diese Anforderungen in Zukunft zu erfüllen.Fairpflichtet Unterstützungserklärung
Einen Beispieltext für Ihre Unterstützungserklärung finden Sie rechts als Download.

Unternehmen, die eine Unterstützungserklärung zur Umsetzung des Nachhaltigkeitskodex abgeben, bekennen sich als ‚nachhaltig handelnder Unternehmer’.
Von der Unternehmensleitung wird erwartet, dass sie in ihrer Kommunikation, z. B. im Internetauftritt auf den Nachhaltigkeitskodex hinweisen, ein unterstützendes Statement abgeben und die Maßnahmen zur Umsetzung darstellen.

Dabei wird von keinem ‚nachhaltigen Unternehmer’ erwartet, dass er alle Leitsätze des Nachhaltigkeitskodex bereits von Anfang an erfüllt, oder dass er in allen Handlungsfeldern neu beginnt. Von den eher kleineren und mittelständischen Unternehmen der Veranstaltungsbranche wird auch nicht erwartet, dass sie die gleiche Tiefe und Breite einer Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen wie große Konzerne das tun. Vielmehr wird erwartet, dass die Unternehmen ihre praktischen Schritte in den Handlungsfeldern des Nachhaltigkeitskodex zusammenfassen, ihre bisherigen Maßnahmen für sich selbst bewerten, Verbesserungen und Ergänzungen identifizieren und einen Plan für die Erfüllung des Nachhaltigkeitskodex aufstellen.

Der Fortschritt
FORTSCHRITTSBERICHT zu den Leitsätzen

Ein Jahr nach Abgabe der Unterstützungserklärung wird von den teilnehmenden Unternehmen erwartet, dass sie die praktischen Schritte der konkreten Maßnahmen darstellen, die den Fortschritt der Umsetzung aufzeigen.

In einem Berichtszeitraum ergriffene Maßnahmen zeigen das Engagement des Unternehmens. Fortlaufende Maßnahmen werden entsprechend gekennzeichnet. Der Fortschrittsbericht wird mit einer Erläuterung auf bis zu einer Seite und in einfacher Form mit einer tabellarischen Listung auf zwei bis drei Seiten entsprechend der zehn Leitlinien erstellt. Zu den Handlungsfeldern der zehn Leitlinien erfolgen eine Aussage zum Fortschritt, die sich an den konkretisierenden Leitsätzen orientiert und eine Listung der durchgeführten Maßnahmen, wie sie beispielsweise im Leitfaden für nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des Bundesumweltministeriums sowie des Umweltbundesamtes vorgeschlagen werden.

Viele Unternehmen werden Handlungsfelder noch nicht vollständig erfüllt oder einzelne Handlungsfelder noch gar nicht begonnen haben. Möglicherweise gibt es auch praktische Hinderungsgründe für einzelne Punkte. Entsprechende einschränkende Angaben werden offen dargelegt und tragen damit insgesamt zur Glaubwürdigkeit des Unternehmens bei.
Es gilt: Jeder erste Fortschrittsbericht ist ein guter Anfang.

Der Fortschrittsbericht kann in den Geschäftsbericht oder in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden oder er wird auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Der Bericht ist vom Unternehmen regelmäßig fortzuschreiben. Der fertige Bericht kann dazu verwendet werden, den Dialog mit den Anspruchsgruppen zu führen.

Ziele festlegen und Ergebnisse MESSEN

Unternehmen, die freiwillig noch einen Schritt weitergehen, berichten zusätzlich über selbst gesetzte Ziele und messbare Ergebnisse nach den einzelnen Leitsätzen. Die Formulierung von Zielen ist eine wirksame Form, Leistungsvorhaben und erwartbare Ergebnisse in ihrer Reichweite und Wirkung verständlicher darzustellen. Wo Ziele und Ergebnisse quantitativ messbar sind, ist dies einer qualitativen Bewertung vorzuziehen. Hierzu können Bezüge zu anerkannten Nachhaltigkeitsstandards oder Zertifizierungen mit Indikatoren und Messgrößen verwendet werden. Die durch eigene Zertifizierung belegten Messgrößen können auf den Fortschrittsbericht übertragen werden.

Die Verbände werden rechtzeitig eine praktische Anleitung für die Erstellung eines Fortschrittsberichts und für das Messen von Zielen und Maßnahmen geben.